Treuhandschaft im Überblick
Treuhandverband der Tiroler Rechtsanwaltskammer Der Treuhandverband ist eine Einrichtung der Selbstkontrolle und unterliegt dem Bestimmungen des Statuts. Meldepflicht Alle entgeltlichen oder unentgeltlichen Verträge, in deren Rahmen der Rechtsanwalt den schriftlichen Auftrag übernimmt, einen Geldbetrag oder Geldwert zu verwahren und auszufolgen, müssen der Tiroler Rechtsanwaltskammer gemeldet werden, wenn der Treuhanderlag 40.000 Euro übersteigt. Versicherung Die Tiroler Rechtsanwaltskammer hat eine Versicherung abgeschlossen, der sich jeder Rechtsanwalt anzuschließen hat. Versichert sind Beträge bis 7.267.284 Mio. Euro (100 Mio. Schilling) pro Fall, insgesamt 14.534.567(200 Mio. Schilling) pro Jahr. Kontrolle Die Tiroler Rechtsanwaltskammer übt ihre Kontrolltätigkeit durch Revisionsbeauftragte aus, die vom Plenum des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer bestellt werden und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Als Revisor wird kein aktiver Rechtsanwalt eingesetzt, damit Konkurrenz ausgeschlossen werden kann und eine objektive Kontrolle erfolgen kann. Bei einem Verdacht von Unregelmäßigkeiten ist die Tiroler Rechtsanwaltskammer berechtigt, die Ausfolgung des Treuhanderlags sperren zu lassen. Identifikationspflicht Auf Grund der Indentifikationspflicht von Treuhändern gemäß der §§ 40 und 41 Bankwesengesetz haben Rechtsanwälte bei Anderkonten (eigens für dieses Rechtsgeschäft eingerichtetes Konto) dem Kreditinstitut die Identität des Treugebers bekannt zu geben. Der Rechtsanwalt hat das Kreditinstitut, schriftlich und unwiderruflich zu verpflichten, dem jeweiligen (bekanntgegebenen) Treugeber unverzüglich nach jeder Buchung auf dem Konto ein Duplikat des ausgefertigten Kontoauszuges zu übermitteln.